@ Oliver, du hast natürlich recht. Ich meinte mit meinem Kommentar den Blogeintrag; Dottikon I „Coiffeursalon, Kirchstrasse 10, 5605 Dottikon, Aargau“. Und nicht diesen hier; Haus Dottikon III usw.
Sorry da habe ich mich in Haus Dottikon I und III vertan, mein Fehler.
Den Coiffeursalon, respektive das Haus Dottikon I, gibts aber wirklich nicht mehr.
Dieses Haus steht noch! Ich bin heute Nachmittag vorbeigefahren!
Das Haus gibt es nicht mehr. Es stehen auf dieser Parzelle bereits drei neue Häuser (momentan noch eine Baustelle). Ist also kein Lost Place mehr 😉
Danke für das Update.
War 3 mal drin heute kann man nicht mehr rein, eingezeunt, türe fenster etc. Zu genägelt und weil es neben einer hauptstrasse ist, nicht empfehlentswert dort mit brecheisen hingegen
Ist mitlerwille eingezeunt..
Dass das unbefugte Betreten von Grundstücken Hausfriedensbruch ist, das wissen alle, die auf diese Seite kommen. Nur weil du den Besitzer kennst, ist es nicht mehr oder weniger Hausfriedensbruch. Aber danke für die Info.
Das unbefugte Betreten von fremden Grundstücken ist Hausfriedensbruch. Speziell von diesem, ich kenne die Besitzer (Familie Stutz) und würde es sein lassen
Der Zugang ist eher was für Sportliche da man entweder ca 2-3 Meter hoch klettern muss, oder über einen ich sage mal Graben von ca 2 Meter breite, durch ein Fenster das nicht gerade gross ist. Es ist nicht unmöglich aber ziemlich umständlich.
Danke für die Klärung. Ich passe die Infos an.
@ Oliver, du hast natürlich recht. Ich meinte mit meinem Kommentar den Blogeintrag; Dottikon I „Coiffeursalon, Kirchstrasse 10, 5605 Dottikon, Aargau“. Und nicht diesen hier; Haus Dottikon III usw.
Sorry da habe ich mich in Haus Dottikon I und III vertan, mein Fehler.
Den Coiffeursalon, respektive das Haus Dottikon I, gibts aber wirklich nicht mehr.
Dieses Haus steht noch! Ich bin heute Nachmittag vorbeigefahren!
Das Haus gibt es nicht mehr. Es stehen auf dieser Parzelle bereits drei neue Häuser (momentan noch eine Baustelle). Ist also kein Lost Place mehr 😉
Danke für das Update.
War 3 mal drin heute kann man nicht mehr rein, eingezeunt, türe fenster etc. Zu genägelt und weil es neben einer hauptstrasse ist, nicht empfehlentswert dort mit brecheisen hingegen
Ist mitlerwille eingezeunt..
Dass das unbefugte Betreten von Grundstücken Hausfriedensbruch ist, das wissen alle, die auf diese Seite kommen. Nur weil du den Besitzer kennst, ist es nicht mehr oder weniger Hausfriedensbruch. Aber danke für die Info.
Das unbefugte Betreten von fremden Grundstücken ist Hausfriedensbruch. Speziell von diesem, ich kenne die Besitzer (Familie Stutz) und würde es sein lassen
Der Zugang ist eher was für Sportliche da man entweder ca 2-3 Meter hoch klettern muss, oder über einen ich sage mal Graben von ca 2 Meter breite, durch ein Fenster das nicht gerade gross ist. Es ist nicht unmöglich aber ziemlich umständlich.
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