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Allgemeiner Hinweis: Rechtslage

Liebe UrbexerInnen. Heute ein weiterer Hinweis aufgrund vieler Anfragen. Nein, ich hole beim Besitzer jeweils keine Erlaubnis ein für das Betreten des Grundstücks. Dies müsste man aber tun, wenn man rechtlich auf der sicheren Seite sein will. Ansonsten begeht man Hausfriedensbruch. Dies kann gemäss StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Dies jedoch nur auf Antrag, d.h. der Besitzer müsste Anzeige erstatten. Mir wäre kein Fall bekannt, in dem eine solch drakonische Strafe ausgesprochen worden wäre. Meist wird man wohl einfach vom Gelände verwiesen. Mein Tipp: falls ihr erwischt werden, erklärt den Leuten anständig, was ihr tut (und hofft auf ihre Kulanz). Haltet stets die Augen offen und euch an den Urbex-Codex. Damit man euch im Falle eines Falles nicht auch noch Sachbeschädigung, Diebstahl o.Ä. anhängen kann. In dem Sinne: weiterhin viel Spass 👮‍♂️👮‍♀️! Gerne dürft ihr eure Erfahrungen mit diesem Thema mit uns teilen!

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